Die Beiräte der Gemeinde Schönberg
Die Beiräte werden durch die Gemeindevertretung durch Satzung oder Beschluss eingerichtet. Sie dienen der fachlichen Beratung der ständigen Ausschüsse oder der Gemeindevertretung.
In der Gemeinde Schönberg gibt es den Umweltbeirat, den Kulturbeirat und den Seniorenbeirat.
Umweltbeirat
Zusammensetzung
9 bürgerliche Mitglieder
Aufgaben
Dem Beirat wird die Beratung folgender Angelegenheiten übertragen:
Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-, Bebauungs- und sonstigen Plänen (z.B. Rahmenpläne für bestimmte Gemeinderegionen), um die Aspekte des Umweltschutzes bereits von vornherein in die Planungsphase mit einzubeziehen, Fremdenverkehrsvorhaben mit Auswirkungen auf die Natur und Landschaft, Erarbeitung von Natur- und Landschaftsschutzprogrammen jedweder Art (Wertstoff-Recycling, Artenschutz für Fauna und Flora – z.B. Erhaltung von einzelstehenden Bäumen in der Ortslage, Erhaltung des örtlichen Waltbestandes -, Gewässerschutz u.a.m.).
Informationen der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse in allen umweltrelevanten Fragen, die der Selbstverwaltung unterliegen. Diese Gremien haben darüber zu befinden, ob die Einschaltung des Beirates erfolgen soll. Informationen des Bürgermeisters bei umweltbedeutsamen Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der weisungsgebundenen Aufgaben auf Anforderung des Bürgermeisters.
Mitglieder
Eine namentliche Auflistung aller Mitglieder des Umweltbeirates finden Sie im interaktiven Bürgerinfoportal der Amtsverwaltung Probstei - immer stets aktuell.
Mitglieder
Eine namentliche Auflistung aller Mitglieder des Umweltbeirates finden Sie im interaktiven Bürgerinfoportal der Amtsverwaltung Probstei - immer stets aktuell.
Seniorenbeirat
Zusammensetzung
7 Mitglieder
Aufgaben
Der Seniorenbeirat befasst sich mit Angelegenheiten, die die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Schönberg berühren.
Mitglieder
Eine namentliche Auflistung aller Mitglieder des Seniorenbeirates finden Sie im interaktiven Bürgerinfoportal der Amtsverwaltung Probstei - immer stets aktuell.
Weitere Einzelheiten können Sie aus der Satzung des Seniorenbeirates entnehmen.