


Dazu zählen:
• Unterbringung und Unterhalt von Rettungsschwimmern (DLRG)
• Pflege der Strände, Promenaden, Deiche, Grünanlagen und Spielplätze
• Herstellung, Anschaffung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus
• Mitfinanzierung des Strandsports und der Kinderanimation
• umfangreiches Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein
• Dienste des lokalen Tourist-Service
HÖHE DER KURABGABE IM OSTSEEBAD SCHÖNBERG (pro Person und Tag)
- In der Vorsaison (15. März bis 30.April) zahlt eine erwachsene Person 1,50 € pro Nacht.
- In der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) zahlt eine erwachsene Person 3,00 € pro Nacht.
- In der Nachsaison (1. Oktober bis 31. Oktober) zahlt eine erwachsene Person 1,50 € pro Nacht.
BEFREIUNGEN:
- Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres
ERMÄßIGUNGEN:
- Erw. Personen erhalten eine Ermäßigung von 50 % des fälligen Kurabgabesatzes ab einem GdB von 50% (Schwerbehindertenausweis)
- Begleitpersonen ebenfalls (B-Nachweis der Notwendigkeit ständiger Begleitung)


Satzung zur Erhebung der Kurabgabe
Die Ostseecard
Urlaub à la Card
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(Auf Wunsch gibt’s die ostseecard auch für Kinder.)

